Leitfaden zur Anerkennung internationaler Fachkräfte

Wählen Sie Ihre Sprache und Ihr Format. Der Leitfaden beschreibt den Weg vom Herkunftsland bis zur Arbeit in Deutschland: Anerkennung, zuständige Behörden, Arbeitserlaubnis, Anträge, Kosten und Zeitleisten.

Fassung vom 16.10.2026 · zuständige Behörde im Saarland: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Versorgung (LAS)

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Was in dieser Fassung geändert wurde

  • Die zuständige Behörde wird nach Bundesland benannt. Für das Saarland ist das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Versorgung (LAS) zuständig. Frühere Fassungen nannten Baden-Württemberg.
  • Die Prüfung nach Paragraf 38 der BeschV ist für sechs häufige Herkunftsländer durchgeführt.
  • Neue Abschnitte: Verträge und Vergütung mit den tariflichen Pflegelöhnen 2026, sowie Österreich und die Schweiz.
  • Alle vier Sprachfassungen haben denselben Aufbau: 34 Abschnitte und 7 Tabellen.
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